Gesetze

Das Jugendschutzgesetz und andere Gesetze

Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) trat am 01.04.2003 in Kraft. Es ersetzt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JöSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS).

Die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen hat sich in den letzten Jahren vor allem durch die digitalen Medien verändert. Diese Medienkultur bieten nicht nur Chancen, sondern auch ein Gefährdungspotenzial, dem sich der Gesetzgeber anpassen muss.

Nicht in allen Punkten wurden im neuen JuSchG Änderungsvorschläge aufgegriffen. Im Bereich der Medien wurde der Jugendschutz verstärkt, so sind z.B. USK- Altersfreigaben für PC-Spiele Pflicht geworden. Bezüglich der Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen wurden jedoch kaum Änderungen vorgenommen.

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs.1 SGB VIII). Deshalb will der Jugendschutz die Stärkung der Kompetenz von Kindern und Jugendlichen fördern, ihnen den kritischen Umgang mit Angeboten und möglichen Gefährdungen vermitteln. Allerdings gehört hierzu auch, belastende Einflüsse aus dem Erziehungsprozess fernzuhalten, soweit dies erforderlich ist.
Das Jugendschutzgesetz regelt den öffentlichen Raum, z.B. Aktivitäten, die Kinder und Jugendliche vornehmlich in ihrer Freizeit betreiben und die potentielle Gefährdungen mit sich bringen. Es ermöglicht bußgeldbewehrte Sanktionen gegenüber Gewerbetreibenden und Veranstaltern, die ihre wirtschaftlichen Interessen über den Schutz von Kindern und Jugendlichen stellen. Für Eltern, Lehrer, Erzieher und andere pädagogisch Verantwortliche setzt es einen normativen Rahmen zur Orientierung und Unterstützung ihres pädagogischen Handelns.


Jugendschutzgesetz
Link zum Gesetzestext 

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle NRW e.V. versteht sich als Servicestelle für Eltern und pädagogische, soziale und psychologische Fachkräfte, für die Polizei oder das Jugendamt, für Schulen, Kindergärten und Beratungsstellen, kurz für Multiplikatoren.
www.ajs.nrw.de

Ziel der Aktion Jugendschutz ist es, den erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz im Land Baden-Württemberg zu fördern. Schwerpunktmäßig engagiert sich die Aktion Jugendschutz in den Fachgebieten Suchtprävention, Jugendmedienschutz und Medienpädagogik, Sexualerziehung, Gewaltprävention, Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Rechte von Kindern und Jugendlichen. Dabei orientiert sich die ajs am Leitgedanken des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen.
www.ajs-bw.de/


Jugendmedienschutz
Link zu Gesetzlicher Jugendmedienschutz/Medienerziehung
http://www.jugendmedienstaatsvertrag.de/


Kinder- und Jugendarbeitsschutz
Junge Menschen benötigen besonderen Schutz bei der Arbeit. Sie stehen noch in der Entwicklung und sind den Anforderungen der Arbeitswelt der Erwachsenen noch nicht gewachsen. Überforderungen und Schädigungen wirken sich auf sie besonders nachteilig aus.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
Oberstes Ziel eines modernen Arbeitsschutzes ist es daher, sie durch vorbeugende Maßnahmen bereits in den Anfängen vor übermäßigen Belastungen einer sich stets wandelnden Arbeitswelt zu schützen und ihre Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, der Beschäftigten und der Gesellschaft notwendig.
Die Beschäftigung von Kindern ist in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich verboten. Lediglich Kinder über 13 Jahre dürfen an 2 Stunden (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben bis zu 3 Stunden) an 5 Tagen in der Woche mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden.

Weitere Informationen:
https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz/jugendarbeitsschutz
http://www.arbeitswelt.hessen.de/arbeitsschutz/sozialer-arbeitsschutz/jugendarbeitsschutz

Informationsbroschüre "Klare Sache"



Was ändert sich wenn ich 18 Jahre werde?
Mit dem 18. Geburtstag erreicht man in Deutschland die Volljährigkeit. Dies bedeutet, dass von diesem Tage an, der junge Mensch selbst für sein Handeln verantwortlich ist, die Eltern sind nicht mehr seine gesetzlichen Vertreter.
https://www.sjr-a.de/tl_files/sjr-content/downloads/jugendinformation/leben-a-z/Endlich%20volljaehrig.pdf
https://www.mdr.de/umschau/quicktipp/quicktipp-was-aendert-sich-bei-volljaehrigkeit100.html


Beiträge zur UN Kinderrechtskonvention
Download Broschüre


KJM - Kommission für Jugendmedienschutz

Sie ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der regulierten Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern

Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 2064690-0
Telefax: +49 (0)30 2064690-99
E-Mail: kjm@die-medienanstalten.de
Internet  www.kjm-online.de